Ihre Rechte im Diesel-Abgasskandal
Bis wann sollte ich meine Rechte geltend machen?
Auf Grund der dreijährigen Verjährungsfrist, die bis Ende 2018 läuft, sollten Sie Ihre Rechte zeitnah, jedenfalls noch im Laufe des Jahres 2018, geltend machen.
Muss ich der Rückrufaktion im VW-Abgasskandal Folge leisten?
Vermehrt urteilen die Gerichte, dass die Durchführung des Software-Updates keine taugliche Nachbesserung darstellt, da zum einen auch nach Durchführung des Updates die Abgas-Grenzwerte nicht eingehalten werden. Zum anderen besteht der Verdacht, dass durch den Eingriff in die Motorsteuerung Folgeschäden am Fahrzeug auftreten werden. Wir empfehlen, das Update nicht durchführen zu lassen. Andererseits hindert ein durchgeführtes Update nicht die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Verkäufer und Hersteller.
Ist mein Auto betroffen?
Hier finden Sie eine Liste mit allen vom Abgas-Skandal betroffenen Diesel-Fahrzeugen.
Infos zum Abgasskandal
Lesen Sie hier weitere Infos der Kanzlei Marco Manes zum Abgasskandal.
Aktuelles zum Thema
Urteil des LG Offenburg
Landgericht Offenburg spricht VW-Fahrer ein neues mangelfreies Fahrzeug zu. Lesen Sie mehr.
Bericht aus dem Handelsblatt
Hier finden Sie einen Bericht aus dem Handelsblatt als pdf-Datei.
Bericht zum Urteil des LG Hamburg
Auch das Landgericht Hamburg sieht den Kläger in einem Verfahren zum Abgasskandal im Recht.
Urteil des LG Würzburg
Auch das LG Würzburg entschied zu Gunsten des Autobesitzers.